Grundsanierung
Die unterschiedlichsten äußeren Einflüsse sorgen dafür, dass die Platzeingeschaften mit der Zeit abnehmen und die Bespielbarkeit ihres Tennenbelages auch für den Platzwart während der Saison zunehmend aufwendiger herzustellen ist. Je nach Witterung und Niederschlagsmenge häufen sich die Phasen, in denen Plätze geschlossen bleiben müssen, da das Wasser zu lange braucht um durch die Ziegelmehldecke in den Unterboden durchgeleitet zu werden. In den Senken bilden sich Wasserteppiche, welche dazu führen, dass die Ziegelmehldecke aufweicht. Der Grund dafür ist, dass sich der Feinanteil des Ziegelmehls in der Deckschicht angesammelt hat und das Wasser Probleme hat durch die kleineren Hohlräume abtransportiert zu werden. Es wird vom Feinanteil regelrecht „gehalten“.
In diesem Fall haben Sie nicht mehr viele Möglichkeiten – eine Grundsanierung steht an. In der Regel ist eine Grundsanierung nach ca 25-30 Jahren fällig. Es gibt auch Tennisplätze, die eine Lebensalter von 40 und mehr erreichen. Jedoch hört man auch immer öfter, dass Tennisvereine gezwungen sind ihre Wertanlagen schon weit vor der 25 Jahresfrist sanieren zu lassen.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Unter der Voraussetzung, dass die beauftragte Baufirma damals alle Arbeiten korrekt ausgeführt hat, sind die häufigsten Ursachen mangelnde bzw. fehlerhafte Pflegemaßnahmen und/oder zu starke Verdichtungen, hervorgerufen durch den Einsatz zu schwerer Gerätschaften während der Frühjahrsüberholung. An einer Grund- oder Teilsanierung haben ihre Mitglieder und Sie nur dauerhaft Freude, wenn Sie bei der Pflege langfristig die Vorgaben der Baufirma einhalten.
Genauere Aussagen zum Arbeits- und Preisaufwand lassen sich erst nach einem Termin vor Ort treffen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auf Anfrage.